Informationssystem für Gläubiger und Schuldner
Aufgrund der serverbasierten Verfahrensabwicklung, die bei HEINRICHSMEYER § HÖLDER in allen Verwaltungsbereichen voll digitalisiert erfolgt, können Sie sich als Gläubiger oder aber als Insolvenzschuldner auch über unsere Homepage über den Stand des Insolvenzverfahrens informieren.
Darüber hinaus möchten wir darauf hinweisen, dass der Insolvenzverwalter einzelnen Gläubigern nicht zur Auskunft verpflichtet ist.
Informationen zum Verfahrensstand, zur Quotenerwartung und zur weiteren Verfahrensdauer erhalten Sie unaufgefordert schriftlich nach dem Prüfungstermin.