Insolvenzverwaltung

Die Sozietät HEINRICHSMEYER § HÖLDER verfügt über eine langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Insolvenzrechts und ist bereits seit 20 Jahren auf dem Gebiet der Konkursverwaltung / Insolvenzverwaltung tätig. Seit der Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999 haben wir mehrere tausend Insolvenzverfahren erfolgreich bearbeitet.

Die Tätigkeit von Herrn RA u. FAInsR Stephan Heinrichsmeyer als Sachverständiger, als (vorläufiger) Insolvenzverwalter und als Treuhänder bezog sich in den zurückliegenden Zeiträumen insbesondere auf Verfahren, die vor dem Amtsgericht Hamm (Konkursgericht) bzw. in der Folgezeit vor den Insolvenzgerichten Dortmund, Bielefeld, Paderborn und Hagen anhängig waren / sind.

Herr RA u. FAInsR Andreas Hölder wird bei den Insolvenzgerichten in Bielefeld, Arnsberg und Hagen regelmäßig als Sachverständiger, (vorläufiger) Insolvenzverwalter und Treuhänder bestellt.

Aufgrund der Erfahrungen in diesen Tätigkeitsbereichen haben wir eine auf die Bedürfnisse der jeweiligen Verfahren angepasste Büro- und Organisationsstruktur geschaffen, die eine zügige und effiziente Bearbeitung und Verwaltung von Insolvenz- und Treuhandverfahren nach zertifizierten Qualitätsstandards garantiert.

Die Qualitätsstandards, die wir uns im Bereich der Insolvenzverwaltung setzen, sind hoch und wurden auch im Jahr 2017 bereits nach der neuen DIN EN ISO 9001:2015 / ISO InsolV von einer unabhängigen Zertifizierungsstelle bestätigt.

Da die Insolvenzordnung kein einheitliches Insolvenzverfahren sowie gleichbleibende Verfahrensabschnitte kennt, können Schuldner sowie Gläubiger in der nebenstehenden Rubrik „Informationen zu Ihrem Insolvenzverfahren", den Sachstand des Insolvenzverfahrens erfahren.

Bild:© S. Hofschlaeger / pixelio.de

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