Die Bürogemeinschaft

Durch den Zusammenschluss der Rechts- und Insolvenzverwalterkanzlei HEINRICHSMEYER § HÖLDER mit der Steuerberatungskanzlei Otto in der Form einer Bürogemeinschaft, stehen den Mandanten der beiden Kanzleien hoch spezialisierte Teams für ein ganzheitliches Beratungskonzept ohne Reibungsverluste zur Verfügung.

Mit Herrn Otto verbindet uns eine nahezu 20-jährige vertrauensvolle Zusammenarbeit in den gemeinsamen Räumlichkeiten in der Spiekergasse.

Das Team um Herrn Otto berät Sie im Bereich der privaten Steuererklärungen, unterstützt Sie im Rahmen ihrer selbstständigen Tätigkeit bei der Erfüllung Ihrer Buchhaltungspflichten, wie der Lohnbuchhaltung und der Finanzbuchhaltung, und übernimmt selbstverständlich auch die Erstellung betrieblicher Steuererklärungen sowie der Jahresabschlüsse.

Lernen Sie die Steuerberatungskanzlei Michael Otto näher kennen.

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