Ihre Interessenwahrnehmung und Prozessvertretung

Für jedes Rechtsgebiet den passenden Anwalt - oder ein individuell zusammengestelltes Anwalts-Team?

Mit unseren Anwälten sind wir an zwei Standorten (Gütersloh und Dortmund) vertreten, betreuen unsere Mandanten in unseren Kompetenzbereichen jedoch deutschlandweit. Deshalb sind wir auch schon an der Mehrzahl der Land- und Oberlandesgerichte der Bundesrepublik aufgetreten.

Unser Ziel ist es, Ihnen sowohl in rechtlicher, steuerlicher und wirtschaftlicher Hinsicht ein umfassendes und nach einheitlichen Qualitätsstandards abgestimmtes Beratungskonzept anzubieten. Ziel ist es, aufgetretene Probleme zu lösen und dabei zeitaufwändige und vor allem teure gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Bei der Beratung in rechtlichen und wirtschaftlichen Dingen kommt Ihnen der Umstand zugute, dass zwei unserer Rechtsanwälte neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit von verschiedenen Insolvenzgerichten mit der Abwicklung von Insolvenzverfahren betraut werden. Wer als Gerichtssachverständiger die Auswirkungen und Ergebnisse gescheiterter Unternehmenspolitik anhand einer Vielzahl von Fällen begutachten konnte, ist auch im Rahmen der operativen Beratung dazu in der Lage, die richtigen Schlüsse zu ziehen und ungewollten Entwicklungen entgegenzusteuern.

Einen Beratungstermin innerhalb der nächsten 48 Stunden erhalten Sie über unser Kontaktformular.

Wir streiten...

- für Arbeitgeber und Arbeitnehmer der freien Wirtschaft.

Beratung und Vertretung in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen der freien Wirtschaft; vom Individualarbeits- bis hin zum Kollektivarbeitsrecht.

- für Unternehmen und Unternehmer.

Umfassende Beratung und Vertretung von Firmen und Kleinunternehmern sowie von Geschäftsführern und Gesellschaftern im Handels- und Gesellschaftsrecht.

- für Privatpersonen und Geschäftsführer.

Außergerichtliche Beratung und Vertretung bei Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung und Sanierung sowie im außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahren nach § 305 Abs. 1 Nr.1 InsO, als auch in der Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens und bei der Insolvenzantragstellung. Vertretung des Schuldners im eröffneten Insolvenzverfahren und bei der Erstellung eines Insolvenzplans sowie im Insolvenzplanverfahren.

Beratung und Vetretung von Geschäftsführern und Vorständen im Vorfeld der Insolvenz und im Insolvenzverfahren bei persönlicher Haftungsinanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter, die Krankenkassen, die Finanzämter und die Banken und bei der Verfolgung von Insolvenz- und Steuerstraftaten durch die Ermittlungsbehörden/Gerichte.

- für Gläubiger.

Beratung von Gläubigern im Vorfeld und bei Einleitung eines Insolvenzverfahrens. Durchsetzung von Forderungen außerhalb eines Insolvenzverfahrens, im Insolvenzverfahren und im Insolvenzplanverfahren sowie Teilnahme an Gläubigerversammlungen.

- für Mieter und Vermieter.

Beratung und Vertretung von Vermietern und Mietern in allen Belangen des Miet- und Wohnungseigentumsrechts, ob gewerblich oder privat.

Sie befinden sich hier: KANZLEIRECHTSBERATUNG

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Insolvenzrecht
  • Arbeitsrecht
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Steuerstrafrecht
  • Familienrecht
  • Verkehrsrecht/ Unfallregulierung
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