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Stundenhonorar


Bei der Stundenhonorarvereinbarung erhält der Rechtsanwalt pro Arbeitsstunde einen bestimmten Stundensatz. Hierbei bleibt der Streitwert unberücksichtigt.
Eine faire Partnerschaft verlangt eine hohe Kostentransparenz. Auf Honorarfragen bekommen Sie von uns eine direkte und verlässliche Antwort. Unsere außergerichtlichen Leistungen rechnen wir aufwandsbezogen mit Stundensätzen zwischen 190,00 und 250,00 Euro ab. Damit sind alle in unserem Haus entstehenden Arbeiten abgegolten - von der Assistentin über Anwaltsgehilfen bis zum Fachanwalt. So bleibt Ihr Mandat von Anfang an kalkulierbar.
Die Vereinbarung eines Stundenhonorars bietet sich immer an, wenn der Beratungsbedarf über eine erste Orientierung hinausgeht. Die Erfahrung zeigt, dass die Vereinbarung einer Abrechnung auf Zeitbasis für Anwalt und Mandant Vorteile mit sich bringt.
Der Mandant kann sich auch mit einer Vielzahl kleinerer Probleme an seinen Anwalt wenden, ohne hohe Kosten befürchten zu müssen, auch wenn der Streitwert einmal relativ hoch sein sollte.

Sofern der Termin bei Ihnen vor Ort stattfinden sollte, erfolgt die übliche Fahrtkostenerstattung mit 0,60 € pro Kilometer. Fahrtzeiten gelten als Arbeitszeiten.